1. Geltungsbereich
(a) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des IOMIDS Institute of Machine Intelligence & Data Science, Inhaber: Dr. rer. nat. Pascal Kordt – nachstehend IOMIDS genannt – mit seinen Vertragspartnern – nachstehend “Kunde” genannt.
(b) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen nach Vertragsabschluss werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an IOMIDS absenden.
(c) Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
(d) Die Vertragssprache ist Deutsch; wenn eine englische Übersetzung von Verträgen oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt wird, so dient diese lediglich der Information. Bei Abweichungen von Übersetzungen vom deutschen Original hat die deutsche Fassung Vorrang.
2. Vertragsgegenstand
(a) IOMIDS bietet Seminare und Veranstaltungen – ggf. unter abweichenden Begriffen wie Schulung, Workshop, Training, Lehrgang, Symposium oder Bootcamp – und Beratungsleistungen im Themengebiet Data Science und künstliche Intelligenz sowie in angrenzenden Themengebieten an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von IOMIDS unter anderem in seiner Internetpräsenz und in sonstigen von IOMIDS genutzten Medien bekannt gegeben. Speziell gibt es Seminare und Veranstaltungen, die offen für verschiedene Kunden sind – nachstehend offene Seminare genannt – sowie individuell für einen spezifischen Kunden erstellte Seminare oder Schulungen – nachstehend individuelle Schulungen genannt. Ferner bietet IOMIDS Beratungsleistungen an, die auch die Erstellung von Modellen, Analysen und Werkzeugen beinhalten können – nachfolgend Beratungsleistungen genannt.
(b) Es steht IOMIDS jederzeit frei auch für andere Kunden tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrags
Offene Seminare
(a) Ein Vertrag mit IOMIDS für offene Seminare kommt durch das Absenden der Teilnahmeerklärung auf der Internetpräsenz von IOMIDS, per Email oder durch Übermittlung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe zustande.
(b) Jeder Kunde erhält nach Eingang der Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
(c) Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Sie kann nur in Absprache mit IOMIDS gegen Zahlung der Stornierungsgebühren nach Absatz 6 (c) für gegenstandslos erklärt werden.
(d) Bei einer Gruppenanmeldung oder einer Anmeldung durch den Arbeitgeber schließt IOMIDS mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person als Kunden einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe oder den Teilnehmer ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
Individuelle Schulungen und Beratungsleistungen
(e) Individuelle Schulungen und Beratungsleistungen kommen durch die Erstellung eines Angebots durch IOMIDS und die Annahme durch den Kunden zustande, oder aber durch die Erteilung eines Kundenauftrags durch den Kunden und die Annahme durch IOMIDS. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Falle individueller Schulungen und Beratungsleistungen im schriftlichen Auftrag des Kunden oder im Angebot von IOMIDS beschrieben.
(f) Der Kunde ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen gebunden, ebenso ist IOMIDS an ein unterbreitetes Angebot zwei Wochen gebunden. Kürzere Fristen, beispielsweise im Falle kurzfristig anstehender Schulungstermine, können individuell im Kundenauftrag oder im Angebot von IOMIDS festgehalten werden.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(a) Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung durch IOMIDS ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht IOMIDS ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Dieser beträgt 5% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist, und andernfalls 9% über dem Referenzzinssatz. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(b) Sämtliche Leistungen von IOMIDS verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben.
Offene Seminare
(c) Die Teilnahmegebühr für offene Seminare richtet sich nach dem aktuell gültigen Preisverzeichnis von IOMIDS zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(d) Die Teilnahmegebühr für offene Seminare ist im Voraus fällig und per Überweisung oder PayPal-Zahlung zu begleichen.
Individuelle Schulungen und Beratungsleistungen
(e) Für individuelle Schulungen und Beratungsleistungen wird ein Festpreis oder eine Vergütung auf Zeit- und Materialbasis vereinbart.
(f) Angegebene Schätzpreise für Beratungsleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
(g) Für individuelle Schulungen und Beratungsleistungen zum Festpreis ist eine Anzahlung von 50 % nach Vertragsabschluss fällig, die restlichen 50 % sind nach Abschluss der Leistung fällig. Beratungsleistungen und individuelle Schulungen mit Vergütung auf Zeit- und Materialbasis sind monatlich fällig. Beides gilt sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(h) Bei individuellen Seminaren und Beratungsleistungen ist die Vergütung per Überweisung zu begleichen.
5. Stornierung und Kündigung durch IOMIDS
Offene Seminare
(a) Bei Krankheit eines Dozenten, höherer Gewalt oder anderen, nicht von IOMIDS zu vertretenden Gründen besteht kein Recht auf die Durchführung eines offenen Seminars. Kann ein offenes Seminar aufgrund der genannten Gründe nicht durchgeführt werden, so wird es durch IOMIDS storniert.
(b) IOMIDS behält sich zudem das Recht vor, ein offenes Seminar bis zu 7 Tage vor Beginn zu stornieren, wenn dieses nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung zu gering ist. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber eines Dozenten, der nicht hauptberuflich für IOMIDS tätig ist, den Dozenten nicht für die Dauer des Seminares freistellen kann. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn IOMIDS den zu dem Rücktritt führenden Grund angibt.
(c) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei Stornierung durch IOMIDS umgehend in voller Höhe zurückerstattet.
(d) Kosten des Kunden außer der Teilnahmegebühr, wie beispielsweise Stornierungskosten in Zusammenhang mit der Anreise oder Hotelbuchung, werden nicht durch IOMIDS übernommen.
Individuelle Schulungen
(e) Bei Krankheit eines Dozenten, höherer Gewalt oder anderen nicht von IOMIDS zu vertretenden Gründen besteht kein Recht auf die Durchführung einer individuellen Schulung.
(f) IOMIDS wird in einem solchen Fall einen Alternativtermin anbieten. Kann IOMIDS keinen Alternativtermin innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach dem geplanten Durchführungstermin anbieten, so hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso behält sich IOMIDS das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten, falls innerhalb des genannten Zeitraums aufgrund von längerer Erkrankung eines Dozenten, höherer Gewalt oder anderen nicht von IOMIDS zu vertretenden Gründen voraussichtlich kein Alternativtermin angeboten werden kann. Bereits gezahlte Vergütungen werden in diesen Fällen umgehend in voller Höhe zurückerstattet.
(g) Kosten des Kunden außer der Vergütung, wie beispielsweise Stornierungskosten in Zusammenhang mit Räumen, Anreise oder Hotelbuchung, werden nicht durch IOMIDS übernommen.
Beratungsleistungen
(h) IOMIDS kann Beratungsleistungen zum Festpreis kündigen, falls sich herausstellen sollte, dass der Arbeitsumfang der Tätigkeiten erheblich die ursprüngliche Schätzung übersteigt. Sollten dem Kunden bis zu diesem Zeitpunkt bereits Leistungen und Ergebnisse zur Verfügung gestellt worden sein, die auch einzeln betrachtet einen Mehrwert darstellen, erfolgt eine anteilige Vergütung. Andernfalls wird IOMIDS bereits gezahlte Vergütungen umgehend zurückerstatten.
(i) Beratungsleistungen auf Zeit- und Materialbasis beginnen und enden zum individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann durch IOMIDS ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(j) IOMIDS behält sich eine Kündigung von Beratungsleistung vor, falls aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderen, nicht von IOMIDS zu vertretenden Gründen die Erbringung der Leistung nicht möglich sein sollte.
(k) Eine fristlose Kündigung von Beratungsleistungen aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn (i) der Kunde mit zwei fälligen Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder (ii) der Kunde nach Abschluss des Vertrags in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).
6. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
Offene Seminare
(a) Die Teilnahmeerklärung für offene Seminare ist verbindlich. Ein Rücktritt des Kunden ist per Email vorzunehmen. Bei Rücktritt bis zu 21 Tage vor Beginn des offenen Seminars sind 50 % der Teilnahmegebühr fällig, bei späterem Rücktritt die volle Teilnahmegebühr. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Mitteilung an IOMIDS.
(b) Der Kunde kann davon unabhängig jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer für ein offenes Seminar benennen. Eine Rückerstattung von Teilnahmegebühren erfolgt in diesem Fall nach Zahlung des Ersatzteilnehmers und bis zur Begleichung der Teilnahmegebühren durch den Ersatzteilnehmer ist der ursprüngliche Kunde für die Teilnahmegebühr mit haftbar.
Individuelle Schulungen
(c) Ein Vertrag für individuelle Schulungen ist verbindlich und beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrags nach Absatz 3 (e). Ein Rücktritt des Kunden ist per Email vorzunehmen. Aufgrund der für den Kunden individuellen Vorbereitung sind bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag 80 % der vereinbarten Vergütung fällig.
Beratungsleistungen
(d) Ein Vertrag für Beratungsleistungen auf Zeit- und Materialbasis kann durch den Kunden ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
7. Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner
(a) Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
Offene Seminare
(b) Umfang und Inhalte offener Seminare werden auf der Website von IOMIDS dargestellt. Details der Inhalte können von IOMIDS verändert werden, beispielsweise um neue technologische Aspekte oder Trends zu berücksichtigen oder Schwerpunkte entsprechend des Expertenwissens bestimmter Dozenten zu setzen.
(c) Für die Durchführung des Seminars muss der Teilnehmer einen eigenen Laptop mit den notwendigen Zugriffsrechten und ggf. der notwendigen Software stellen, sofern dies für das jeweilige Seminar benötigt wird.
(d) Die Nennung von Dozenten eines Kurses ist freibleibend. IOMIDS behält sich das Recht vor, Dozenten eines Seminars u.U. durch andere, qualifizierte Dozenten zu ersetzen.
(e) IOMIDS behält sich vor in Ausnahmefällen Seminare in Veranstaltungsräume an einer anderen Adresse, jedoch innerhalb der gleichen Stadt, zu verlegen oder am gleichen Tag leicht zeitlich zu verschieben.
(f) Die Unterbringung und Anreise von Teilnehmern ist nicht Teil des Leistungsumfang, sofern nicht anders vereinbart. Die Kosten dafür sowie die Organisation liegen beim Teilnehmer. Verpflegung während der Seminare ist dann Teil des Leistungsumfangs, wenn diese in der Seminarbeschreibung auf der Internetpräsenz von IOMIDS als Teil der Leistung genannt wird.
Individuelle Schulungen
(g) Umfang und Inhalte individueller Schulungen werden i.d.R. im Angebot an den Kunden von IOMIDS aufgelistet.
(h) Die Räumlichkeiten sowie ggf. die Verpflegung von Teilnehmern und Dozenten während individueller Schulungen werden durch den Kunden gestellt, soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde stellt außerdem die notwendige Ausstattung für die Durchführung der Schulung bereit. Der Kunde oder die Teilnehmer müssen eigene Laptops mit den notwendigen Zugriffsrechten und ggf. der notwendigen Software stellen, sofern dies für die jeweilige Schulung benötigt wird.
(i) Die Unterbringung und Anreise von Teilnehmern individueller Schulungen ist nicht Teil des Angebots von IOMIDS. Die Kosten dafür sowie die Organisation liegen beim Kunden.
(j) Jeder Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs für individuelle Schulungen beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragssteller die Zustimmung bzw. Ablehnung in Textform mitteilen sowie ggf. begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von IOMIDS bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Kunde dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrags besteht.
(k) Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Beratungsleistungen
(l) Die von IOMIDS zu erbringenden Beratungsleistungen werden i.d.R. im Angebot an den Kunden von IOMIDS aufgelistet.
(m) Jeder Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs der Beratungsleistungen beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragssteller die Zustimmung bzw. Ablehnung in Textform mitteilen sowie ggf. begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Kunde dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrags besteht.
(n) Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
8. Allgemeine Teilnahmebedingungen
(a) Der Dozent ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
(b) Der Kunde bzw. der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Kunden unbenommen.
(c) Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
9. Haftung
(a) IOMIDS haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet IOMIDS ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet IOMIDS in demselben Umfang.
(b) Die Regelung des vorstehenden Absatzes 9 (a) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
(c) Seminarinhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. IOMIDS ist bemüht, die Inhalte inhaltlich richtig und vollständig zu erstellen. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden. IOMIDS übernimmt keine Haftung für die Aktualität, inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarinhalte sowie für eventuelle Schäden, auch von Dritten, die durch die Nutzung der Inhalte verursacht wurden.
(d) Jeder Teilnehmer eines offenen Seminars oder einer individuellen Schulung erkennt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar, einer Schulung oder einer anderen Veranstaltung an.
(e) Gegen einen Unfall ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
10.Urheberrechte
Die durch IOMIDS zur Verfügung gestellten Seminar- und Schulungsinhalte wie beispielsweise Präsentationen, Übungsaufgaben und Skripte, sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an Seminar- und Schulungsinhalten liegen sowohl bei offenen Seminaren als auch bei individuellen Schulungen ausschließlich bei IOMIDS. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Digitalisierung, Vervielfältigung oder anderweitige Zugänglichmachung oder Verbreitung der Inhalte ist untersagt. Dies gilt auch im Falle einer unentgeltlichen Weitergabe an Kollegen oder Dritte. Jede Verwendung außerhalb der Seminare und Schulungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch IOMIDS.
11.Widerrufsrecht für Verbraucher
(a) Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist, so steht ihm bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. IOMIDS informiert über dieses Widerrufsrecht in einer Widerrufsbelehrung.
(b) Liegt der Beginn des Seminares innerhalb der Widerrufsfrist, so wird IOMIDS i.d.R. den Vertrag nur bei einem ausdrücklichen Verzicht des Kunden auf sein Widerrufsrecht abschließen und den Kunden bitten, diesen Verzicht zu bestätigen.
12.Schlussbestimmungen
(a) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen) ist bei Klagen – soweit dies zulässig vereinbart werden kann – ausschließlicher Gerichtsstand Mainz.
(b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Mainz, den 15.07.2019